happy liquid: Unsere Produkte aus Deutschland– allzeit verfügbar!
„Made in Germany“ steht auf vielen Liquid-Flaschen. Doch kaum ein Dampfer weiß, was sich dahinter verbirgt. Wer darf so werben, wer kontrolliert das und welchen Unterschied merkst du wirklich? Wir zeigen, welche Gesetze für Liquids hierzulande gelten und wie die Produktion bei happy liquid in München abläuft. Ein Blick hinter das Etikett.
Liquid aus Deutschland: Das Wichtigste in Kürze
Ein Liquid aus Deutschland ist ein E-Liquid, dessen wesentliche Herstellungsschritte – Basenproduktion, Aromatisierung, Nikotinanreicherung und Abfüllung – in Deutschland stattfinden. Deutsche Liquid-Hersteller unterliegen dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2), die Inhaltsstoffe, Nikotingehalt und Meldepflichten regeln. In Deutschland produzieren unter anderem happy liquid (München, seit 2011) und Avoria.
Was bedeutet „Made in Germany“ bei E-Liquids?
„Made in Germany“ ist kein geschütztes Siegel, sondern eine Herkunftsangabe. Nach deutscher Rechtsprechung darf ein Produkt so gekennzeichnet werden, wenn die wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgen. Bei E-Liquids sind das vor allem: das Mischen der Base aus Propylenglykol (PG) und pflanzlichem Glycerin (VG), die Aromatisierung, bei nikotinhaltigen Liquids die Nikotinanreicherung sowie die Abfüllung.
Mehr zu den Unterschieden von PG und VG liest du auf unserem Blog.
Wichtig für dich als Käufer: Die Angabe sagt nichts darüber aus, wo einzelne Rohstoffe herkommen, sondern wo aus ihnen das fertige Liquid wird. Seriöse Hersteller machen deshalb transparent, welche Schritte sie selbst durchführen und woher ihre Inhaltsstoffe stammen.
Bei happy liquid finden alle Arbeitsschritte in Deutschland statt: von der Herstellung der Base über die Nikotinanreicherung und Aromatisierung bis zu Abfüllung und Etikettierung im hauseigenen Labor in München.
Welche Regeln gelten für Liquids in Deutschland?
Für E-Liquids gilt in Deutschland das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) mit der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV), die die EU-Tabakproduktrichtlinie TPD2 umsetzen. Die wichtigsten Vorgaben:
- Meldepflicht: Jedes Liquid muss vor dem Verkauf bei den Behörden notifiziert werden, inklusive einer vollständigen Liste der Inhaltsstoffe und Emissionsdaten.
- Nikotingrenzen: Maximal 20 mg/ml Nikotin, nikotinhaltige Liquids nur in Flaschen bis 10 ml.
- Verbotene Inhaltsstoffe: Bestimmte Zusätze wie Vitamine, Koffein oder färbende Stoffe sind untersagt.
- Kennzeichnungspflichten: Warnhinweise, Beipackzettel und kindergesicherte Verpackungen sind vorgeschrieben.
- Jugendschutz: Abgabe nur an Volljährige.
Diese Regeln gelten für alle Liquids, die in Deutschland legal verkauft werden – unabhängig vom Produktionsland. Der Unterschied liegt somit nicht in der Frage, ob eine Regulierung stattfindet, sondern darin, wie nah Produktion und Marktüberwachung beieinanderliegen und wie viel Transparenz ein Hersteller über das gesetzliche Minimum hinaus bietet.
So läuft die Liquid-Produktion in Deutschland ab – das Beispiel happy liquid
Definition vorweg: Die Liquid-Herstellung umfasst die Entwicklung der Rezeptur, die Prüfung der Rohstoffe, das Mischen von Base, Aroma und gegebenenfalls Nikotin sowie Abfüllung und Etikettierung.
happy liquid produziert seit 2011 in München und zählt damit zu den ersten deutschen Liquid-Herstellern. So sieht der Prozess konkret aus:
- Rohstoffprüfung: Die Liquids bestehen aus vier bis fünf geprüften und zertifizierten Inhaltsstoffen. Die Bestandteile werden vor der Verwendung auf Identität und Reinheit geprüft.
- Entwicklung im eigenen Labor: Manche Aromen benötigen eine Entwicklungszeit von über einem Jahr, bevor sie in die Produktion gehen können. Eine interne Blacklist schließt bestimmte Inhaltsstoffe von vornherein aus.
- Produktion aus einer Hand: Basenherstellung, Nikotinanreicherung, Aromatisierung, Abfüllung und Etikettierung erfolgen komplett am Standort München.
- Externe Prüfungen: happy liquid ließ als erstes Unternehmen der Branche eine TÜV-Analyse und ein toxikologisches Gutachten anfertigen. Zusätzlich werden die Liquids tierversuchsfrei an kultivierten humanen Lungenzellen getestet – als weltweit erster Liquid-Hersteller setzt happy liquid dieses Verfahren ein.
- Normungsarbeit: Die Happy People GmbH ist Gründungsmitglied des DIN-Arbeitskreises „E-Zigarette und Liquids für E-Zigaretten“ und wirkt an internationalen Gremien von CEN und ISO mit. Aus dieser Arbeit sind unter anderem die Normen DIN EN 17647 (Herstellung und Abfüllung von E-Liquids) und DIN EN 17648 (Inhaltsstoffe von E-Liquids) entstanden.
„Als wir 2011 angefangen haben, gab es keine verbindlichen Standards dafür, wie ein E-Liquid hergestellt und geprüft werden muss. Heute regeln Normen wie DIN EN 17647 und 17648 genau das – von der Abfüllung bis zu den Inhaltsstoffen. An diesen Standards haben wir im DIN-Arbeitskreis selbst mitgearbeitet. Für unsere Produktion in München heißt das: Wir setzen keine Vorgaben um, die uns jemand auferlegt hat, sondern Maßstäbe, die wir mitentwickelt haben.“
– Thomas Mrva, Mitgründer und Geschäftsführer der Happy People GmbH, Leiter des DIN-Arbeitskreises „E-Zigarette und Liquids für E-Zigaretten“
Liquid aus Deutschland vs. Importware: Wo liegen die Unterschiede?
Vorab zur Einordnung: Auch importierte Liquids müssen die TPD2-Vorgaben erfüllen, um in Deutschland verkauft werden zu dürfen. Pauschale Aussagen über die Qualität von Importware sind deshalb nicht seriös. Unterschiede gibt es jedoch bei Prozessen und Transparenz:
| Kriterium | Produktion in Deutschland | Importware |
|---|---|---|
| Rückverfolgbarkeit | Kurze Lieferketten, Rohstoffherkunft direkt nachvollziehbar | Längere Lieferketten über mehrere Stationen |
| Marktüberwachung | Behörden können direkt am Produktionsstandort prüfen | Kontrolle setzt beim Importeur an |
| Verantwortlichkeit | Hersteller ist unmittelbar greifbar | Verantwortung verteilt sich auf Hersteller und Importeur |
| Lieferfähigkeit | Unabhängig von internationalen Transportwegen | Abhängig von Frachtkapazitäten und Zoll |
| Transparenz | Analysen und Zertifikate oft direkt einsehbar | Herstellerinformationen teils schwerer zugänglich |
Kurz gesagt: Der rechtliche Rahmen ist derselbe. Der eigentliche Unterschied liegt in der Nähe zwischen Produktion, Prüfung und Verantwortung.
Woran erkennst du ein Liquid aus Deutschland?
Diese Merkmale helfen dir bei der Einordnung:
- Herstellerangabe auf dem Etikett: Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs sind Pflicht. Steht dort eine deutsche Produktionsadresse, ist das ein klares Signal.
- Transparenz auf der Website: Seriöse deutsche Hersteller veröffentlichen Analysen, Gutachten und Zertifikate. Bei happy liquid sind diese frei einsehbar.
- Konkrete Produktionsangaben: „Made in Germany“ allein reicht nicht aus. Aussagekräftig wird es, wenn der Hersteller benennt, welche Schritte in Deutschland stattfinden.
- Notifizierung: Jedes legal verkaufte Liquid ist behördlich gemeldet. Die zugehörige EU-CEG-Nummer können Hersteller auf Anfrage nennen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Liquids, hergestellt in Deutschland
Was bedeutet „Made in Germany“ bei Liquids?
„Made in Germany“ bedeutet bei E-Liquids, dass die wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland stattfinden – also das Mischen der Base, die Aromatisierung, die Nikotinanreicherung und die Abfüllung. Rechtlich ist die Angabe eine Herkunftsbezeichnung, die jedoch nichts über die Herkunft einzelner Rohstoffe aussagt.
Welche Liquid-Hersteller produzieren in Deutschland?
Zu den Liquid-Herstellern mit Produktion in Deutschland zählen eigenen Angaben zufolge happy liquid (München, seit 2011), my-eLiquid, Avoria, Ultrabio und GermanFLAVOURS. happy liquid führt dabei alle Produktionsschritte selbst durch: von der Herstellung der Base über die Aromatisierung bis hin zur Abfüllung im Labor in München.
Sind Liquids aus Deutschland strenger reguliert als Importware?
Nein, der rechtliche Rahmen ist derselbe. Alle in Deutschland verkauften Liquids müssen dem Tabakerzeugnisgesetz und der TPD2 entsprechen, unabhängig davon, wo sie produziert wurden. In der Praxis gibt es jedoch Unterschiede: kürzere Lieferketten, direktere Marktüberwachung am Produktionsstandort und oft mehr Transparenz beim Hersteller.
Wie werden E-Liquids hergestellt?
E-Liquids bestehen aus einer Base aus Propylenglykol und Glycerin, die mit Lebensmittelaromen und optional Nikotin gemischt wird. Professionelle Hersteller prüfen die Rohstoffe vor der Verarbeitung auf Identität und Reinheit. Anschließend mischen sie diese unter kontrollierten Laborbedingungen, füllen die Liquids ab und etikettieren sie.
Was schreibt die TPD2 für E-Liquids vor?
Die TPD2 begrenzt den Nikotingehalt auf maximal 20 mg/ml und die Flaschengröße nikotinhaltiger Liquids auf 10 ml. Jedes Liquid muss inklusive aller Inhaltsstoffe vor dem Verkauf behördlich notifiziert werden. Dazu kommen Pflichten wie Warnhinweise, kindergesicherte Verpackungen und ein Beipackzettel.
Testet happy liquid seine Liquids?
Ja. happy liquid ließ als erstes Unternehmen der Branche eine TÜV-Analyse und ein toxikologisches Gutachten anfertigen. Zusätzlich werden die Liquids tierversuchsfrei an kultivierten humanen Lungenzellen getestet. Die Analysen und Zertifikate sind auf der Website frei einsehbar.
Hinweis: Der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids – auch nikotinfrei – erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren.

Thomas Mrva
Seit 2011 Geschäftsführer und Mitgründer von happy liquid.
Ursprünglich Mediziner, seit 2011 Dampfer und Kämpfer für Harm-Reduction.
Seit 2015 Mitglied und inzwischen Vorsitzender im DIN Arbeitskreis NA 057-04-01-05 AK „E-Zigarette und Liquids für E-Zigaretten“,
Mitarbeiter im Gremium des CEN/TC 437 „Electronic cigarettes and e-liquids“, sowie Mitarbeiter im Gremium des ISO/TC 126/SC3 „Vape and vapour products“.
2. Vorsitzender des Bündnis für Tabakfreien Genuß e.V. (BfTG e.V.).
Bildnachweis: Titelbild: E-Liquids Made in Germany-ChatGPT/happy-liquid.de; Bild 2–3: Labor Happy People GmbH/happy-liquid.de


