Sucralose – gefährliche Süße?

Was ist Sucralose?

Sucralose ist ein kalorienfreies Süßungsmittel, mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten durch die extreme Süßkraft (ca. 600 mal stärker als herkömmlicher Haushaltszucker). Deshalb wird Sucralose häufig in Softdrinks und Lebensmitteln eingesetzt, oder auch als kalorienarme Flüßigsüße im Haushalt. Es ist aufgrund der Süße und des sonst neutralen Geschmack weit verbreitet. Sucralose ist auch als Zusatzstoff E955 bekannt und muß auf Lebensmitteln auch deklariert werden. In der EU ist Sucralose seit 2004 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.

Die Chemie von Sucralose

Sucralose (C12H19Cl3O8) ist auch bekannt als Chlorsucrose. Interessant ist bei diesem Molekül, das es 3 Chloratome enthält. Chlorverbindungen sind oftmals sehr reaktive Verbindungen, die sich unter gewissen Gegebenheiten, wie Hitzeeinwirkung, verändern können. Dadurch können natürlich neue Verbindungen entstehen, die mit dem harmlosen Ausgangsstoff keinerlei Gemeinsamkeiten haben. Bei Sucralose kann dies bei Temperaturen ab 120°C vorkommen. Und es kann zu einer Dechlorierung kommen. Hierbei könnten potentiell gefährliche Stoffe entstehen.

Kommt Sucralose in Liquids vor?

In klassischen, nikotinhaltigen E-Liquids oder fertigen POD-Systemen aus Deutschland wird keine Sucralose verwendet.

Manche Produkte, gerade aus demLongfill- und Shortfillbereich, enthalten Süßungsmittel. Zum Teil auch Sucralose. Leider wird dies oft nicht ausreichend deklariert, da es hier noch keine konkrete Regelung zur Deklaration von Zusatzstoffen gibt. Auch sind Import-Produkte aus manchen Ländern (zum Beispiel USA oder UK) oft mit Sucralose gesüßt.

In reinen Aromen darf nach der europäischen Aromenverordnung ((EG) Nr. 1334/2008) keinerlei Süßungsmittel zugegeben werden. Allerdings sind viele Lebensmittelaromen aufgrund anderer Inhaltsstoffe nicht zum Dampfen geeignet!

Warum wird in nikotinhaltigen E-Liquids keine Sucralose verwendet?

Klassische Hersteller von nikotinhaltigen Liquids haben in Deutschland seit langer Zeit viele potentiell gefährliche Substanzen aus den Liquids verbannt oder nie verwendet. Durch die TPD2 (Richtlinie 2014/40/EU, Tabakproduktedirektive der EU) und der deutschen Gesetze sind Substanzen die ein bekanntes gesundheitsschädliches Potential haben, verboten. Jedes nikotinhaltige Produkt muss bei der EU registriert werden, inklusive den kompletten Analysedaten und einem umfangreichen Emissionstest, wird sehrstreng von den Kontrollbehörden überwacht und bietet so eine maximale Sicherheit für jeden Dampfer.

Kommt Sucralose in den Liquids von happy liquid vor?

Nein. Hier ist die Antwort ganz einfach. Seit unserer Gründung im Jahr 2011 setzen wir nur Substanzen ein, die wir mit unserem medizinischen und pharmakologischen Fachwissen als unbedenklich erachten. Und die wir selbst dampfen wollen. So haben wir von Anfang an keine Sucralose eingesetzt. Oder auch sonstige nicht-thermostabilen Substanzen. Unsere Inhaltsstoffe müssen hohe Qualitätskontrollen überstehen, mit kompletter Analytik und Emissiontests, und so Geschmack, Qualität und Sicherheit vor der Markteinführung beweisen. Sämtliche Liquids sind natürlich auch durch die Aufsichtsbehörden überprüft und bei der EU registriert und erfüllen sämtlich gesetzlichen Auflagen.

Bei unseren Short- und Longfills verzichten wir auch bewußt auf den Einsatz von Sucralose. Es gibt andere Möglichkeiten, die save-to-vape sind und somit unbedenklich für die Gesundheit und unsere Kunden sind. Wenn es denn unbedingt „süß“ sein muß.

Unsere Produkte sollen natürlich schmecken. Wir meinen eine übertrieben Süße steht hier dem guten Geschmack im Weg.

Wie kam es zu der Diskussion, ob Sucralose in Liquids gefährlich ist?

Vor einigen Jahren wurde die Frage nach derpotentiellen Gefährlichkeit von Sucralose in Liquids schon in einigen Foren im Internet diskutiert. Dort hat Prof. Dr. Bernd Mayer (Toxikologie, Karl-Franzens-Unversität Graz) schon von der Verwendung abgeraten. 2019 hat das BfR (Bundesamt für Risikobewertung) auf die Gefährlichkeit von Sucraloseverwendung unter bestimmten Bedingungen hingewiesen. Daraufhin wurde auch auf nationaler Ebene und internationaler Ebene diese Diskussion aufgegriffen und einige Untersuchungen unternommen.
Das BfTG e.V. (Bündnis für Tabakfreien Genuß) und der VdEH (Verband des E-Zigarettenhandels) haben zusammen aufbauende Studien veranlasst, die ein potenteilles Risiko für den Konsumenten ergründen sollen. Diese sind zwar noch nicht komplett abgeschlossen, aber ein Risiko kann hierbei nicht ausgeschlossen werden.

Durch den Artikel von vapers.guru vom 15.07.2020 wurde das Interesse der Dampfer an diesem heiklen Thema natürlich weiter angefacht.
In diesem Artikel schreibt er über die Vorabergebnisse der Untersuchungen der beiden deutschen Verbände.

Die Zukunft der Süßungsmittel

Mit der kommenden Neuregelung und damit einhergehenden Gleichstellung von nikotinfreien Produkten mit nikotinhaltigen Produkten (wahrscheinlich ab Januar 2021), gelten für alle nikotinfreien Produkte, die zum Dampfen verkauft werden, die gleichen Gesetze. Somit trifft der volle Umfang der oben genannten TPD2 (bzw der Tabakerzeugnisverordnung) auch auf diese Produkte zu. Somit werden Inhaltsstoffe, die problematisch sein können, verboten. Und so darf auch Sucralose nicht mehr als Süßungsmittel eingesetzt werden.

Aber keine Angst, wer süße Liquids bevorzugt, geht nicht leer aus. Es gibt einige gute Substanzen, die sich zur Verwendung in E-Liquids eignen und völlig ungefährlich gedampft werden können!


Thomas Mrva happy liquid

Thomas Mrva

Geschäftsführer und Mitgründer von happy liquid.
Mediziner, Dampfer, Vorsitzender im DIN-Arbeitskreis
„E-Zigarette und Liquids für E-Zigarette“, 2. Vorsitzender
des „Bündnis für Tabakfreien Genuß e.V.“