Disposable E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten: Ein Trend für die Tonne?

Europa und gerade Deutschland wird von Einwegprodukten überrannt. An jeder Ecke kann man die sogenannten Disposables kaufen. Auf Betreiben von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder soll damit bald Schluss sein – er möchte ein europaweites Verbot für Einweg-E-Zigaretten durchsetzen. Wir erklären, was dieser Trend ist, welche Probleme Einweg-Vapes verursacht und auf welche Aspekte interessierte Käufer und Verkäufer bei Disposable E-Zigaretten achten sollten.

Einweg E-Zigaretten: Der Hype für die Tonne!

ALLGEMEIN INFOS ZU EINWEG-VAPES

Was ist eine Disposable E-Zigarette?

Eine Disposable ist eine Einweg-E-Zigarette mit einem vorgeladenen Akku (oder Batterie) und mit E-Liquid vorbefüllt. Nach einmaligem Gebrauch wird das System komplett entsorgt. Einweg-Vapes sind nicht auf E-Zigaretten begrenzt: Es gibt auch E-Shishas zum Wegwerfen.

Woher kommen Einweg-E-Zigaretten?

Die meisten Disposables kommen aus Asien, meist aus China. Sie werden momentan in sozialen Medien wie Facebook, Instagram und TikTok, extrem beworben. Kaufen kann man diese Einweg-E-Zigaretten an vielen Tankstellen, am Kiosk, in Online-Shops oder in Shisha-Läden. Im Gegensatz zu Fachgeschäften gibt es an vielen Verkaufsstellen Probleme mit dem Jugendschutz.

Was versprechen Disposables?

Disposables versprechen oft tollen Geschmack, billiges Dampfvergnügen und extrem viele Züge. Also kurz gesagt: viel Spaß und Geschmack für (auf den ersten Blick) kleines Geld. Nur halten die meisten Einweg-E-Zigaretten all diese Versprechen nicht ein. Einweg-E-Shishas sind keinen Deut besser.

Wie lange halten Einweg-E-Zigaretten?

Einweg-E-Zigaretten halten je nach Hersteller für rund 500 bis 800 Züge. Angeblich gibt es inzwischen sogar Disposables, die erst nach 1.500 oder gar 2.500 Zügen entsorgt werden – so dass Herstellerversprechen. Diese Zugzahlen (Puffs) sind utopisch. Aufgrund des beschränkten (legalen) Füllvolumens von 2ml und der kleinen Akkus, ist das aber nur ein leeres Versprechen. Abweichungen von bis zu 500% sind ein klarer Fall von Betrug! Mehr zum Thema angebliche Puffs und gemessene Puffs bei vapers-insight.

Wer darf Einweg-E-Zigaretten kaufen?

Eine Disposable E-Zigarette darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Der Verkauf oder die Weitergabe an Kinder und Jugendliche ist strengstens verboten!


DISPOSABLES: PROBLEME & KRITIKPUNKTE

Welche Probleme gibt es mit Disposables?

Die Probleme, die durch und mit diesen Einweg-E-Zigaretten entstehen, sind vielfältig:

  • Ein großer Teil der Disposables wird illegal importiert.
  • Der Jugendschutz wird missachtet.
  • Das Werbeverbot wird ignoriert.
  • Die Inhaltsstoffe werden nicht kontrolliert.
  • Die Produktkennzeichnung ist fehlerhaft oder nicht vorhanden.
  • Produktfälschungen überschwemmen den Markt (ELFBAR 1500).
  • Bei den Angaben wird oft schlichtweg betrogen.
  • Der Umweltschutz wird mit Füßen getreten.

(Beispiele für Verstöße findest du hier und hier.)

Wie sehr schaden Einweg-E-Zigaretten der Umwelt?

Einweg-E-Zigaretten sind pure Ressourcen-Verschwendung. Nach der maximalen Anzahl an Zügen sind  Disposables nur noch Elektroschrott. Daher müssen Einweg-E-Shishas und Einweg-E-Zigaretten eigentlich an Wertstoffsammelstellen oder beim Verkäufer abgegeben werden. Andernfalls werden die Rohstoffe (Kunststoff und Lithium-Ionen-Akkus) darin nicht ordnungsgemäß wiederverwertet. In Großbritannien hätte das in den Einweg-Vapes verbaute und in einem Jahr achtlos auf den Müll geworfene Lithium gereicht, um 1.200 E-Autos mit Akkus auszurüsten.

Die Tüftler aus dem Miniaturwunderland zeigen in diesem Video eindrucksvoll, was so ein weggeworfener Lithium-Ionen-Akku aus einer Disposable E-Zigarette noch leisten kann:

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RECHTLICHES ZU EINWEG-VAPES

Welche Auflagen müssen Einweg-E-Zigaretten in Deutschland erfüllen?

In Deutschland unterliegen alle Tabakprodukte (und dazu gehören auch alle E-Zigaretten) dem Tabakerzeugnisgesetz (TabErzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabErzV). Sie müssen eine gültige CE-Kennzeichnung aufweisen, klar und den Gesetzen entsprechend gekennzeichnet sein, sowie dem Elektronikgerätegesetz (ElektroG) entsprechen. Weiterhin unterliegen sie dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG) bzw. der CLP-Verordnung und natürlich den Jugendschutz-Bestimmungen. Wird hier nur ein Punkt nicht erfüllt, ist das Produkt nicht verkehrsfähig und es drohen empfindliche Strafen.

Wie erkenne ich als Verbraucher eine sichere Disposable E-Zigarette?

Mit diesen Tipps findest du sichere Disposable E-Zigaretten:

  • Nur im deutschen E-Zigarettenfachhandel nach einer stimmigen Beratung kaufen!
  • Ist die Kennzeichnung nicht vorhanden oder nicht auf Deutsch? Finger weg!
  • Nicht auf ausländischen Seiten kaufen!
  • Werden extrem viele Züge (Puffs) beworben, ist das Gerät meist Betrug oder illegal.
  • Beim Verkäufer oder Hersteller nachfragen, wenn du Bedenken hast!

Wie erkenne ich als Händler eine legale Disposable E-Zigarette?

Nachdem ein Händler für E-Zigaretten eine Fürsorgepflicht über die bezogene Ware und bei Verstößen empfindliche Strafen zu befürchten hat, empfiehlt es sich ganz genau hinzuschauen, welche Ware du anbietest.
Am Beispiel Elfbar: Die Elfbar 600 ist legal für Deutschland registriert (und teilweise auch korrekt gekennzeichnet), die Elfbar 1500 ist in der EU illegal. Teilweise werden die Produkte von Elfbar als Fälschung angeboten! Händler müssen sehr genau hinsehen, denn es gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Hier einige Punkte, die Einweg-Vapes wie eine Einweg-E-Zigarette oder Einweg-E-Shisha immer erfüllen müssen. Diese Punkte sind leicht zu erkennen, ersetzen aber keine juristische Prüfung:

  • Füllvolumen maximal 2 ml.
  • Nikotingehalt maximal 20 mg/ml (oder 2 %).
  • Importeur (Adresse in der EU) muss klar benannt sein.
  • CLP-Kennzeichnung (Totenkopf-Piktogramm mit 10 mm x 10 mm Mindestgröße).
  • Warnhinweis „Diese Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ auf Vorder- und Rückseite nimmt mindestens 30% der Fläche ein.
  • Warnhinweis: „Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen.“
    Beipackzettel
  • UFI-Nummer und Sicherheitsdatenblatt.
  • Alle Kennzeichnungen müssen auf Deutsch sein.

Diese Punkte dienen nur der schnellen Einschätzung, ob ein Produkt verkehrsfähig sein kann. Eine eingehendere Prüfung wird empfohlen! Händler können sich direkt an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wenden oder an die Kontrollbehörden vor Ort.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen mit Disposable E-Zigaretten?

Bei Verstößen im Hinblick auf Einweg-Vapes drohen empfindliche Strafen. Rechne mit einem behördlichen Verkaufsverbot mit Beschlagnahmung und Vernichtung der Ware, zusätzlich noch mindestens mit einer Geldstrafe. Darüber hinaus besteht das Risiko, von der Konkurrenz samt Unterlassungserklärung abgemahnt zu werden.
Achtung: Verstöße gelten als Straftat, nicht als Ordnungswidrigkeit!

Was ist beim Verkauf von Disposables noch zu beachten?

Alle Formen von E-Zigaretten und E-Liquid gelten als Tabakprodukt und unterliegen einem strengen Jugendschutz. Die Abgabe ist erst ab 18 Jahren erlaubt (egal ob online oder offline).
In Europa besteht ein strenges Werbeverbot für E-Zigaretten: es ist keinerlei Werbung auf Social Media Plattformen erlaubt.
Nach der TabErzV muss jede E-Zigarette bei den europäischen Behörden registriert worden sein und eine Wartefrist von 6 Monaten erfüllen (ersichtlich über www.bvl.bund.de). Außerdem dürfen manche Inhaltsstoffe (TabErzV Anlage 2) aus Verbraucherschutzgründen nicht verwendet werden.
Jedes Elektrogerät braucht eine gültige WEEE-Nummer nach dem ElektroG.


DISPOSABLES & GESUNDHEIT

Wie schädlich sind Einweg-E-Zigaretten?

Eine Disposable E-Zigarette oder E-Shisha besteht aus einer Batterie oder einem Akku, Kabeln, Sensor, einem Liquiddepot und einer Hülle aus Metall oder Plastik. Dazu kommt noch einiges an Verpackung, bestehend aus Pappe und Folien. Nachdem diese nach dem Gebrauch entsorgt werden und ein Recycling so gut wie unmöglich ist, werden hier viele wertvolle Ressourcen verschwendet und die Umwelt extrem belastet. Nachdem diese Einwegprodukte in Asien für wenig Geld produziert und verkauft werden, werden die Umwelt- und Arbeitsbedingungen wohl kaum europäischen Standards genügen. Disposables sind keinesfalls nachhaltig. Für den menschlichen Organismus sind Einweg-E-Zigaretten möglicherweise nicht schädlich, für die Umwelt aber definitiv.
Schütze die Umwelt und benutze ein System, das du wiederholt befüllen kannst. Damit sparst du Geld und hilfst, gegen Umweltverschmutzung vorzugehen. Einsteiger-Sets sind ab der dritten Nutzung günstiger als jede Einweg-E-Zigarette – und die Umwelt freut sich auch!

Wieso gibt es keine Einweg-E-Zigarette von happy liquid?

Wir stellen uns gegen den Einwegtrend und versuchen, möglichst nachhaltig zu agieren. Zudem garantieren wir unseren Kunden die bestmögliche Qualität. Deshalb wird es von happy liquid keine Einweg-E-Zigaretten geben. Probiere stattdessen die Liquids aus unserem reichhaltigen Sortiment aus. Wir garantieren dir mehr Geschmack und Genuss als du mit einer Disposable E-Zigarette erreichen wirst.

Übrigens findest du bei uns im Onlineshop auch die perfekte Lösung für den einfachen Umstieg von Disposables auf nachfüllbare E-Zigaretten: Die JustFog MyFit als kostengünstiges Einsteiger-Podsystem sowie die dazu passenden Nachfüllpods bekommst du hier zum fairen Preis.

Wann kommt das Verbot für Einweg-E-Zigaretten in Deutschland?

Zwar gab es bereits Initiative der Landesregierung von Bayern (mit Unterstützung von einigen anderen Bundesländern), einen Entschließungsantrag in den Bundestag einzubringen. Ziel ist ein europaweites Verbot von Einweg-Vapes. Dieses soll für Einweg-E-Shishas und Einweg-E-Zigaretten gelten. Unterstützung erhält Markus Söder (CSU) von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Der Bundesrat stimmte dem Gesetz im März 2023 zu, seitdem stocken jedoch die weiteren Bemühungen. Ziel war es eigentlich, die Bundesregierung zu bitten, einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Union einzubringen.

Auch wenn kein direktes Verbot von Disposable E-Zigeratten in Kraft tritt, könnten sie dennoch bald aus dem Verkehr gezogen werden. Grund dafür ist die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) vom Juli 2023. Diese besagt, dass ab Februar 2027 Batterien in Geräten für Endnutzer sowohl grundsätzlich austauschbar als auch leicht entfernbar sein müssen. Beides natürlich Eigenschaften, über die Disposable Vapes nicht verfügen – und so dürften sie spätestens 2027 aus dem Verkehr gezogen werden.

Frankreich hat das Verbot von Disposables im Jahr 2023 eingeleitet und will diese bis 2025 verbieten. England, Schottland und Wales haben bereits beschlossen, Disposable Vapes zu verbieten – ein entsprechendes Gesetz sowie ein genauer Termin stehen hierfür allerdings noch aus.

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Fazit

Eine Wegwerf-E-Zigarette hat, wie viele Einwegprodukte, keine Berechtigung für umweltbewusste Dampfer. Gerade die Disposables, die viel versprechen, aber nichts davon halten (Zuganzahl, Geschmack, Preis) verlieren in jeglicher Hinsicht gegen Tanksysteme. Als Raucher haben viele heutige Dampfer früher einiges an Müll durch die Zigarettenstummel verursacht. Durchs Dampfen sinkt auch in dieser Hinsicht die Belastung für die Umwelt – und so kann es ohne Disposables auch bleiben. Denn unsere Welt hat es verdient, geschützt zu werden!


Thomas Mrva happy liquid

Thomas Mrva

Geschäftsführer und Mitgründer von happy liquid.
Mediziner, Dampfer, Vorsitzender im DIN-Arbeitskreis
„E-Zigarette und Liquids für E-Zigarette“, 2. Vorsitzender
des „Bündnis für Tabakfreien Genuß e.V.“


Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/index.html

https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/index.html

https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/

https://www.vapers-insight.de

https://www.bvra.info

https://www.sueddeutsche.de/bayern/kabinett-muenchen-bayern-fordert-europaweites-verbot-fuer-einweg-e-zigaretten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230110-99-167639

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