Das Tabakwerbeverbot und neue e-Zigaretten Gesetze 2021/2022

Welche neuen e-Zigaretten Tabakwerbe-Gesetze gibt es 2021?

2021 ist das Jahr der Änderung für die Dampfer: am 01.01.2021 trat das Tabakwerbeverbot in Kraft. Und nun soll auch noch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz folgen. Dabei dachte man mit der Einführung der TPD2 wird es 2021 endlich etwas ruhiger. Weit gefehlt! Neue Gesetze für die E-Zigarette in Deutschland stehen in den Startlöchern und sorgen für Unruhe.

Was ist das Tabakwerbeverbot?

Im Tabakwerbeverbot ist festgeschrieben, welche Tabakprodukte wie beworben werden dürfen. Und was überhaupt als Tabakprodukt gilt. So sind nicht nur klassische Zigaretten, Drehtabak und Zigarillos darin geregelt, sondern auch die neueren Produkte, wie heat-not-burn Tabak und E-Zigaretten. In dem neusten Beschlußvorschlag, der gerade den Bundestag passiert hat, werden nun auch diese Produkte geregelt. Mit zum Teil sehr harten Beschränkungen. Deutschland musste die Werbung von Tabakprodukten dringend neu regeln, da die EU schon mit Strafen droht. Und übrigens Deutschland das einzige EU-Land ist, das Werbung für Tabak in dieser Form noch erlaubt.

TPD2 vs. TPD3 vs. Tabakwerbeverbot

Das Tabakwerbeverbot wird oft fälschlich als TPD3 bezeichnet. Die TPD3 (ausgeschrieben: Tabak Produkt Direktive 3) ist eine Richtlinie der EU, die erst ab 2024 kommen soll und ist eine Überarbeitung der TPD2, die zum jetzigen Zeitpunkt in Kraft ist. Die TPD2 wurde  bereits 2014 in Kraft gesetzt und regelte die damals neuen Gesetze und Richtlinien für E-Zigaretten und Liquids. Hauptbestandteil der TPD2 sind Regelungen zum Nikotingehalt, sowie zu Inhaltsstoffen und Kennzeichnungen der Liquids

2021: Was bedeutet das Tabakwerbeverbot für E-Zigaretten & E-Liquids?

Für klassische nikotinhaltige Liquids ändert sich eigentlich nichts. Werbung ist für nikotinhaltige Produkte schon länger nur unter Auflagen zulässig. Im Internet zum Beispiel ist diese komplett verboten, auch wenn dieses Verbot oft unterlaufen wird. Größer ist die Bedeutung für nikotinfreie Liquids, Long- und Shortfills und Aromen. Also alle Produkte, die zum Dampfen gedacht oder fürs Dampfen verkauft werden

Gleichstellung von nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids?

Im Tabakwerbeverbot ist auch die Gleichstellung von allen Liquids (egal ob mit oder ohne Nikotin) beschrieben. Diese Gleichstellung schließt endlich eine problematische Gesetzes- und Einteilungslücke. Viele nicht-regulierte Produkte, auch aus dem Ausland, drängen in den deutschen Markt. Bisher ohne Kontrolle und Sicherheit für den Dampfer. Bisher ohne klare Zuständigkeit der Behörden. Und momentan auch noch ohne rechtliche Handhabe der Behörden. Mit der Gesetzesnovelle können die Behörden auch nikotinfreie Produkte überprüfen.

Werbung für E-Liquids

Die Novelle regelt auch die Werbung für E-Liquids: ab 01.01.2021 dürfen auch nikotinfreie Produkte zum Dampfen nicht mehr im Internet (u.a. Social Media) beworben werden. Das gilt für nikotinhaltige Produkte schon seit der TPD2 2017. Ab 2024 darf dann außerhalb der Verkaufsstelle nicht mehr für E-Zigaretten und Liquids geworben werden.

Was bedeutet das neue Gesetz für die E-Zigaretten 2021 & 2024?

Wenn der Bundesrat diesen Gesetzesvorschlag genauso ratifiziert, und das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft tritt, werden sich einige Punkte für Liquids ändern:

  1. Werbeverbot für E-Zigaretten und Liquids: auf Social Media Kanälen (TicToc, Facebook, Instagram, etc), bzw. allgemein im Internet darf kein Liquid mehr beworben werden (sofort ab dem 01.01.2021), unabhängig vom Nikotingehalt.
  2. Außenwerbung für alle E-Zigaretten ist ab 2024 nicht mehr erlaubt (nur noch am Verkaufsort (Point of Sale) und deren Außenwänden)
  3. auch nikotinfreie Produkte unterliegen dann ab 2021 dem Tabakerzeugnisgesetz (TabErzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabErzV)
  4. sämtliche flüssigen Produkte (pure Aromen, Short- und Longfill, Shake ’n Vape, Basen) müssen registriert werden, das erfordert natürlich eine komplette Analytik inklusive Emissionstest (Analytik des entstehenden Dampfes). happy liquid macht das bereits freiwillig seit 2016.
  5. alle Produkte unterliegen dann der 6-Monats-Stillhaltefrist (ab Datum der Registrierung). Das bedeutet: ein Produkt darf erst 6 Monate nach der Registrierung erstmalig verkauft werden.
  6. nikotinfreie Produkte müssen kindergesichert und mit Beipackzettel versehen sein
  7. kostenloses Abgeben im Zuge von Gewinnspielen oder Messen ist nicht mehr zulässig

Herrscht dann ab 01. Januar 2021 Chaos?

In der Umstellungsphase wird es bestimmt erstmal ungewohnt. Aber der Gesetzgeber hat für manche der neuen Regeln Übergangsfristen eingeplant:

  1. Produkte, die vor dem 01.01. 2021 produziert werden, dürfen von den deutschen Händlern noch bis zum 31.03.2021 abverkauft werden. Auch wenn die Produkte nicht mehr gesetzeskonform sind.
  2. Produkte, die jetzt schon auf dem Markt sind, und weitergeführt werden sollen, können bis zum 30.06.2021 gemeldet werden. Ohne Stillhaltefrist von 6 Monaten. Aber mit Analytik, Emissionstest und EU-Anmeldung und Beipackzettel.
  3. Produkte, die ab dem 01.01.2021 in den Markt eingeführt werden, unterliegen komplett dem Gesetz. D.h.: Stillhaltefrist, Anmeldung, Analytik, Emissionen, Beipackzettel und Kindersicherung.

Chaotisch wird es aber eher durch und für die ausländischen Anbieter, die vielleicht mit dem deutschen Gesetz erstmal überfordert sein werden, da dieses natürlicherweise in dem jeweiligen Herstellerland nicht gilt. Erfahrungsgemäß (Einführung der TPD2) wird da erstmal etwas Verwirrung herrschen.

Ein großer Nachteil sind die 2 verschiedenen Übergangsfristen für Abverkauf und Registrierung. Da wird sich die Politik selbst bei den Kontrollbehörden nicht beliebt machen.

Was bedeutet die Änderung für den Verbraucher?

Wie bei anderen Änderungen gibt es natürlich Vor- und Nachteile: Zu erst einmal bedeutet dies für jeden Dampfer eine höhere Produktsicherheit und eine bessere Qualität der Produkte. Durch die Regulierung (TabErzV Anlage 2) der zulässigen Inhaltsstoffe werden manche Stoffe verschwinden. Entweder da sie bewiesen schädlich oder potentiell schädlich sind. Und ab dem 01.01.2021 können diese Produkte nun auch von den Behörden auf die Inhaltsstoffe kontrolliert werden. Das Chaos der Zuständigkeiten hat dann endlich ein Ende!


Gibt es durch die Regulierung auch Nachteile?

Es dauert länger, bis ein neues Produkt auf den Markt kommt. Und das wird gerade für den Hersteller mit kompletter Analytik und Emissionstests aufwendiger und langwieriger. Durch die Beipackzettelpflicht braucht nun auch jedes nikotinfreie Produkt einen Beipackzettel. Auch wenn noch nicht klar geregelt ist, was für Informationen enthalten sein müssen.

Aber der problematischste Nachteil der Gesetzesänderung ist die nicht mehr vorhanden Informationsmöglichkeiten für Raucher! Wie soll in der Zukunft ein umsteigewilliger Raucher, der seine Gesundheit verbessern will, erfahren was für Möglichkeiten es für ihn gibt? Ihm bleibt kaum noch eine sinnvolle Informations- und Recherchemöglichkeit übrig. Und dass, obwohl inzwischen fast sämtliche Wissenschaftler und sogar Behörden (das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und sogar das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ)) in Deutschland das riesige Harm-Reduction-Potiential der E-Zigarette erkannt haben.
Ähnlich zu UK (Stoptober und Vapril-Kampagnen) sollte eine offizielle Stelle (zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)) über die Möglichkeiten des Rauchstops aufklären. Inklusive der E-Zigarette und nur von wissenschaftlichen Erkenntnissen geleitet.

Hier wurde eine Riesenchance für die tausenden von Raucher, die jedes Jahr an den Folgen des Tabakkonsums sterben, vertan. Leider.

Was bedeutet die Nikotinsteuer für die E-Zigarettenbranche?

Nachdem alle nikotinhaltigen Liquids über den Nikotingehalt besteuert werden sollen (im Gegensatz zur Tabaksteuer, die nicht zwischen light und normalen Zigaretten unterscheidet, da sie nur das Tabakgewicht berücksichtigt), kommen auf die Branche explodierende Kosten zu. Banderolen müssen für die Liquidsteuer beschafft werden, Maschinen und Software, um alles korrekt verarbeiten zu können, wahrscheinlich auch ein Zolllager – dies muss schon alles bis Mitte 2022 erfolgen, da ab dem 01.07.22 die Liquidsteuer starten soll. Hier kommt auf die Industrie ein riesiger, nicht abzuschätzender Kostenaufwand zu.

Was ist das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG)?

Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) soll die Erhöhung der Tabaksteuer zum 01.01.2021 regeln.  Gleichzeit wird auch eine Tabaksteuer auf Liquids, eine sogenannte Nikotinsteuer auf Liquids, eingeführt. Die geplante Nikotinsteuer auf Liquids hat es in sich: ab Juli 2022 sollen dann pro mg Nikotin 0,02€ Steuer erhoben werden. Damit nicht genug: die Tabaksteuer auf E-Zigaretten soll dramatisch weiter steigen! Ab Januar 2024 soll die Liquid-Steuer auf 0,04€ verdoppelt werden!

Ein 10ml Shot mit 20mg/ml Nikotin soll demnach mit 20(mg) x 10(ml) x 0,04€ = 8€ besteuert werden.

Hier wird versucht schnell und unprofessionell die Tabaksteuer zu einer E-Zigarettensteuer umzuformen, und das mit Berechnungsmodellen, die völlig realitätsfern sind, in der Steuerberechnung für Nikotin und im erwarteten Steueraufkommen!

Hier wird mit 2 Gesetzen, dem Tabakwerbeverbot und dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz, eine Riesenchance für die tausenden von Raucher, die jedes Jahr an den Folgen des Tabakkonsums sterben, vertan. Leider.

Update zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG)

Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) ist beschlossen worden. Es gab noch wesentliche entscheidende Änderungen:

  • alle Flüssigkeiten für E-Zigaretten werden besteuert (Liquids, Longfills, Shortfills, Basen, Aromen, vorgefüllte PODSysteme)
  • der Steuersatz beträgt ab 01.07.2022 0,16€ pro ml (dieser wird in mehreren Schritten auf 0,32€ pro ml angehoben)
  • es gibt eine Übergangsfrist für vor dem 01.07.22 produzierte Ware geben (bis zum 13.02.2023)

Genaue Klärung wird es durch die noch nicht veröffentlichte Durchführungsverordnung zum TabStMoG geben. Diese soll im Herbst beschlossen werden. Genauere Informationen zur Liquidsteuer lesen Sie hier!


Thomas Mrva happy liquid

Thomas Mrva

Geschäftsführer und Mitgründer von happy liquid.
Mediziner, Dampfer, Vorsitzender im DIN-Arbeitskreis
„E-Zigarette und Liquids für E-Zigarette“, 2. Vorsitzender
des „Bündnis für Tabakfreien Genuß e.V.“


Weiterführende Informationen:

Zum Werbeverbot (vapers.guru)

Zur eventuellen Verfassungswidrigkeit des Werbeverbots (vapers.guru)

Der Gesetzesentwurf (bundestag.de)