Vape im Flugzeug: Was erlaubt ist und was nicht
Darf man eine Vape ins Flugzeug mitnehmen? Kurze Antwort: Ja. Aber – und das ist ein großes Aber – nur unter bestimmten Bedingungen. Das Vapen während eines Fluges ist definitiv verboten. Ob E-Zigarette, Pod-System oder Einweg-Vape: Für den Transport im Flugzeug gelten klare Sicherheitsregeln. Hier erfährst du, was erlaubt ist, was nicht, und welche Strafen drohen, wenn du über den Wolken trotzdem zur Vape greifst.

Inhalt:
- Darf man eine Vape mit ins Flugzeug nehmen?
- Vape im Handgepäck: Die wichtigsten Regeln
- Einweg-Vape im Flugzeug mitnehmen
- Vapen im Flugzeug: Verbot und Gründe
- Strafen beim Vapen im Flugzeug
- 4 Tipps für Vape-Reisende
- Fazit: Entspannt reisen mit Vape
- FAQ – Häufige Fragen zu Vapes im Flugzeug
Darf man eine Vape mit ins Flugzeug nehmen?
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt – allerdings nur im Handgepäck.
Der Grund: In jeder Vape steckt ein Lithium-Ionen-Akku. Und die dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ins Aufgabegepäck. Denn es herrscht Brandgefahr! Die International Air Transport Association (IATA) schreibt vor, dass Akkus in der Kabine transportiert werden müssen, damit die Crew im Notfall reagieren kann.
Wichtig für dich als Vaper:
- Lege deine Vape so ins Handgepäck, dass sie nicht versehentlich aktiviert wird (z. B. durch eine Schutzkappe oder den Ausschaltmodus).
- Liquids unterliegen den bekannten 100-ml-Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck.
Zumindest ist das aktuell noch an den meisten Flughäfen der Fall. Die Europäische Union hat nun Scanner zugelassen, die flüssige Sprengstoffe zuverlässig erkennen können. Dadurch wären größere Flaschen im Handgepäck theoretisch erlaubt. Da es jedoch in der Verantwortung der Flughäfen liegt und häufig noch alte Geräte im Einsatz sind, wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis Fluggäste Flüssigkeiten mit mehr als 100 ml im Handgepäck transportieren dürfen (Stand: August 2025).
Vape im Handgepäck: Die wichtigsten Regeln
Damit du beim Sicherheitscheck nicht ins Schwitzen kommst, solltest du folgende Regeln beachten:
- Akkus immer ins Handgepäck – egal ob fest verbaut oder wechselbar.
- E-Liquids: Maximal 100 ml pro Flasche, in einem transparenten 1-Liter-Beutel verstaut.
- Ersatzcoils & Zubehör dürfen ebenfalls ins Handgepäck.
- Tank vor dem Flug leeren – Druckunterschiede können Liquids zum Auslaufen bringen.
Tipp: Manche Airlines haben eigene Vorschriften. Checke die Website deiner Fluggesellschaft vor der Reise.
Einweg-Vape im Flugzeug mitnehmen
Auch Einweg-Vapes (Disposables) sind im Flugzeug erlaubt, aber ebenfalls nur im Handgepäck. Da hier der Akku fest verbaut ist, gelten die gleichen Sicherheitsvorschriften. Am besten transportierst du Einweg-Vapes mit Schutzkappe oder in der Originalverpackung, um ein versehentliches Aktivieren zu verhindern.
Wir empfehlen dir: Lass die Finger von Einweg-Vapes und entscheide dich für die nachhaltige Variante von nachfüllbaren E-Zigaretten. Das ist nicht nur besser für die Umwelt, du erhältst auch eine bessere Qualität beim Dampfen.
Vapen im Flugzeug: Verbot und Gründe
Das Mitnehmen von Vapes im Flugzeug ist erlaubt. Das Benutzen an Bord dagegen streng verboten.
Die Gründe:
- Nichtraucherschutz: Kabinenluft ist für alle da.
- Sicherheitsaspekte: Dampf kann die Rauchmelder auslösen.
- Rechtliche Regelungen: Airlines dürfen Vapen im Rahmen ihres Hausrechts untersagen, oft steht das explizit in den Beförderungsbedingungen.
Kurz: Über den Wolken ist nicht alles grenzenlos – zumindest nicht beim Dampfen.

Strafen beim Vapen im Flugzeug
Greifst du trotz Verbot heimlich zur Vape, spielst du nicht nur mit dem Feuer beziehungsweise Akku, sondern auch mit dem Geldbeutel:
- Bußgelder: Je nach Land und Airline unterschiedlich, oft mehrere Hundert Euro.
- Vertragsstrafen der Airline: Fluggesellschaften behalten sich hohe Zusatzgebühren vor.
- Schlimmstenfalls: Anzeige, Flugverbot oder Aufnahme auf eine No-Fly-Liste.
4 Tipps für Vape-Reisende
Auch wenn die Regeln klar sind, gibt es ein paar praktische Kniffe, die dir das Reisen mit deiner Vape deutlich entspannter machen. Mit der richtigen Vorbereitung vermeidest du Stress beim Sicherheitscheck, beugst auslaufenden Liquids vor und stellst sicher, dass du auch am Zielort problemlos dampfen kannst. Die wichtigsten Tipps im Überblick:
- Akkus voll laden, bevor du losfliegst. Denn an Bord kannst du meist nicht laden. Und so bist du direkt nach der Ankunft bereit fürs Vapen.
- Liquids sicher verpacken, zum Beispiel in Druckbeutel, und ggf. Küchenrolle als Auslaufschutz verwenden.
- Regeln vorab checken, besonders bei internationalen Flügen, da manche Länder Vapes komplett verbieten (z. B. Thailand, Singapur).
- Ersatzgeräte nur mitnehmen, wenn nötig.
In welchen Ländern E-Liquids und Vapen erlaubt ist, erfährst du in unserem Blogbeitrag „Liquid im Urlaub“.
Fazit: Entspannt reisen mit Vape
Deine Vape darf mit in den Urlaub, aber nur im Handgepäck und ausgeschaltet. An Bord gilt: Hände weg vom Feuerknopf. Wer sich an die Regeln hält, kommt stressfrei und ohne Ärger am Ziel an und kann dort entspannt den ersten Zug nehmen.
Wenn du noch mehr zum Thema Dampfen auf Reisen erfahren möchtest, findest du in unserem Blogbeitrag alle wichtigen Infos zum Vapen in der Bahn, im Bus und auf dem Schiff.
FAQ – Häufige Fragen zu Vapes im Flugzeug
Nein. Da Akkus im Handgepäck transportiert werden müssen, musst du auch deine Vape dort verstauen.
In der Regel ist die Anzahl unbegrenzt, solange alles sicher verstaut und zulässig ist.
Ja, dort kannst du auch mehr als 100 ml mitnehmen. Bruchsicher verpacken!
Es drohen Bußgelder, Vertragsstrafen oder sogar ein Flugverbot.
Ja, aber nur im Handgepäck und gesichert gegen versehentliches Aktivieren.
Das Vapen im Flugzeug ist aus mehreren Gründen verboten. Einerseits schützt das Verbot alle Passagiere vor ungewolltem Passivdampf. Andererseits können E-Zigaretten Rauchmelder auslösen und so unnötige Sicherheitsalarme verursachen. Darüber hinaus gilt in Flugzeugen ein generelles Rauch- und Dampfverbot, das in den Beförderungsbedingungen der Airlines festgeschrieben ist.

Seit 2011 Geschäftsführer und Mitgründer von happy liquid.
Ursprünglich Mediziner, seit 2011 Dampfer und Kämpfer für Harm-Reduction.
Seit 2015 Mitglied und inzwischen Vorsitzender im DIN Arbeitskreis
NA 057-04-01-05 AK „E-Zigarette und Liquids für E-Zigaretten“,
Mitarbeiter im Gremium des CEN/TC 437 „Electronic cigarettes and e-liquids“,
sowie Mitarbeiter im Gremium des ISO/TC 126/SC3 „Vape and vapour products“.
2. Vorsitzender des „Bündnis für Tabakfreien Genuß e.V. „(BfTG e.V.).
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