Verbot bestimmter Inhaltsstoffe in E-Zigaretten: Was gerade geplant ist – und was das für dich bedeutet
(Stand: 05.02.2026)
In den letzten Tagen (ab 22./23. Januar 2026) ist ordentlich Bewegung in ein Thema gekommen, das Dampfer und Vaper, Handel und Hersteller gleichermaßen betrifft: Das zuständige Bundesministerium arbeitet an einer Verordnungsänderung, die 13 Aroma- und Kühlstoffe in E-Zigaretten/E-Liquids verbieten soll – darunter Menthol.

Das Wichtigste in Kürze
- Geplant ist ein Verbot von 13 Aroma- und Kühlstoffen in E-Zigaretten bzw. E-Liquids.
- Das Vorhaben läuft über eine Änderung der Verordnung über Tabakerzeugnisse; der Entwurf ist inzwischen an die Landesparlamente übergeben worden.
- Grundlage sind wissenschaftliche Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
- Menthol wird ohne wissenschaftliche Hinweise ausdrücklich als problematisch genannt; bei klassischen Zigaretten ist Menthol EU-weit seit 2020 verboten.
- Kühlstoffe stehen u. a. wegen ihres Kältegefühls in der Kritik, weil dieses den Geschmack überdecken und so den Einstieg erleichtern könne – besonders bei Jugendlichen.
- Umgesetzt werden soll das über eine Änderung der Tabakerzeugnisverordnung; das Vorhaben ist noch nicht final.
- Als nächster Schritt wird genannt, dass Länder und Verbände beteiligt werden bzw. Stellung nehmen können.
Was genau ist geplant?
Im Kern geht es nicht um ein generelles Verbot von E-Zigaretten bzw. ein pauschales „Vape-Verbot“, sondern um ein Stoffverbot: Bestimmte Substanzen, die als Aroma- oder Kühlstoffe genutzt werden, sollen künftig nicht mehr zulässig sein. Insgesamt ist die Rede von 13 Aroma- und Kühlstoffen, darunter auch Menthol.
Welche Stoffe betrifft der Änderungsentwurf?
Zum jetzigen Zeitpunkt werden in dem Entwurf der Änderungsverordnung diese Stoffe konkret genannt:
- Menthol
- Sucralose
- N-Ethyl-2-(isopropyl)-5-methylcyclohexanecarboxamide
- Ethyl-2-[[(1R,2S,5R)-5-methyl-2-propan-2-ylcyclohexanecarbonyl]amino]acetate
- 2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramide
- Isopulegol
- Menthyl acetate
- L-Menthyllactate
- 3-L-Menthoxypropane-1,2-diol
- Menthone
- Menthone 1,2-glycerol ketal
- 1,8-Cineole
- (1R,2S,5R)-2-Isopropyl-N-(4-methoxyphenyl)-5-methylcyclohexanecarboxamide
Wer treibt das an – und über welchen Hebel?
Als federführend wird in den Berichten das Bundesernährungsministerium genannt, das eine Änderung der Tabakerzeugnisverordnung „auf den Weg gebracht” habe.
Bedeutet: Das zuständige Ressort (Landwirtschaft/Ernährung) nutzt die bestehende Ermächtigung im Tabakrecht, um Inhaltsstoffe per Verordnung stärker zu regulieren.
Warum stehen Menthol & Kühlstoffe im Fokus?
Zwei Argumentationslinien werden deutlich:
1) Gesundheitliche Bewertung bestimmter Stoffe
Die geplanten Einschränkungen werden mit gesundheitlichen Risiken begründet. Neben Nikotin enthalte der Dampf von E-Zigaretten weitere gesundheitsschädliche Stoffe; Grundlage ist eine BfR-Stellungnahmen zu Studien zu oraler Aufnahme (nicht inhalativer Aufnahme1) bei Ratten in nicht zutreffenden und marktunüblichen Dosierungen.
2) Menthol & „Cooling”-Effekt
Menthol wird als gesundheitsschädlich beziehungsweise problematisch eingeordnet. Zusätzlich wird der Vergleich gezogen, dass Menthol in klassischen Zigaretten EU-weit seit 2020 verboten ist.
Alles zum Menthol-Verbot liest du auf unserem Blog.
Außerdem wird argumentiert, dass Kühlstoffe über den Kälte-/Frischeeffekt das Inhalieren „angenehmer” machen, den Einstieg erleichtern und Vapen damit insbesondere für Kinder und Jugendliche attraktiver wirken könnten.
Wie ist der Stand des Verfahrens zum Verbot von Inhaltsstoffen in E-Zigaretten?
Entscheidend ist: Es handelt sich um einen Plan/Entwurf, nicht um bereits geltendes Recht.
- Der Entwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung ist in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und an die Länder überstellt worden
- Nun können Länder und Verbände Stellung nehmen, diese haben nun bis zum 13. Februar 2026 Zeit sich zu äußern
- Dann wird dieser Entwurf zusammen mit den Stellungnahmen in diversen Ausschüssen des Bundesrats diskutiert (und eventuell geändert)
- Die finale Fassung wird dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt
- Der Beschluß muss dann bei der EU notifiziert werden (mit Wartefrist)
- Ist diese Frist abgelaufen, wird er im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Kraft
Heißt für dich als Konsument: Noch ist nichts „ab morgen” verboten – aber das Thema ist eindeutig auf dem regulatorischen Tisch.
Was bedeutet das praktisch für Vaper & Dampfer?
Solange die finale Liste und Übergangsfristen nicht offiziell komplett vorliegen (erst nach Beschluß im Bundesrat), bleibt vieles offen. Aber ein paar Auswirkungen sind sehr naheliegend:
- Menthol-/Cooling-lastige Liquids könnten besonders betroffen sein. Menthol steht ausdrücklich „oben” auf der Streichliste.
- Es kann zu Rezepturänderungen und einem Sortimentswechsel kommen, falls verbreitete Kühl-/Aromakomponenten wegfallen.
Tom Mrva, Geschäftsführer und Mitgründer von happy liquid: „Ein Verbot von Menthol, einem sehr gut erforschten Stoff, der gerade in der Pharmazie für inhalative Anwendungen zugelassen ist, entbehrt jeglicher Logik. Mit diesem Verbot vergrößert man wissentlich den Schwarzmarkt und spielt der organisierten Kriminalität in die Karten. Natürlich mit sämtlichen negativen Folgen gerade für Jugend- und Verbraucherschutz. Dadurch schadet man den Umsteigern von klassischem Tabak, die eigentlich mit dem Rauchen aufhören wollen. Ein ganz schwarzer Tag für die deutsche Gesundheitspolitik!Der viel beschworene Jugend- und Verbraucherschutz wird durch illegale Produkte und illegale Verkaufsstellen unterlaufen, ohne dass dagegen groß vorgegangen wird. Durch die Verordnung wird das Problem noch mehr Fahrt aufnehmen. Dagegen sollte man schnellstens angehen. Der Staat verliert schon jetzt schon eine Menge Einnahmen durch Tabaksteuerhinterziehung und dies wird ebenfalls noch mehr werden!“
Nein, berichtet wird über ein Verbot bestimmter Inhaltsstoffe (13 Aroma- und Kühlstoffe), nicht über ein generelles Verkaufsverbot.
Laut derzeitigem Stand der Verordnung sollen diese Stoffe betroffen sein: Menthol, Sucralose, alle gängigen Cooling-Agents (wie z.B.: WS-23) und Eucalyptol
Menthol wird vom BfR als problematisch eingestuft, obwohl es dafür keine wissenschaftlichen Hinweise gibt, und ist bei klassischen Zigaretten schon seit 2020 EU-weit verboten.
Momentan können Länder und Verbände Stellung bis zum 13. 02.2026 nehmen. Ein konkretes Startdatum ist nicht bekannt.
Quellen:
- https://www.pharmazeutische-zeitung.de/verbot-fuer-inhaltsstoffe-in-e-zigaretten-kommt-162141/
- https://www.businessinsider.de/politik/verbot-bei-e-zigaretten-was-das-fuer-iqos-glo-und-vuse-bedeuten-koennte/
- https://www.aerzteblatt.de/news/verbot-fur-inhaltsstoffe-in-e-zigaretten-geplant-c49c8ca0-d91d-4543-bfe9-f078c8c0a503
- https://www.swp.de/politik/rauchen-und-vapen-verbot-fuer-inhaltsstoffe-in-e-zigaretten-geplant-78595956.html
- https://www.bfr.bund.de/stellungnahme/e-zigaretten-kuehlstoffe-koennen-gesundheitliche-risiken-bergen/
- Referentenentwurf 5. Änderung der Tabakerzeugnisverordnung

Seit 2011 Geschäftsführer und Mitgründer von happy liquid.
Ursprünglich Mediziner, seit 2011 Dampfer und Kämpfer für Harm-Reduction.
Seit 2015 Mitglied und inzwischen Vorsitzender im DIN Arbeitskreis
NA 057-04-01-05 AK „E-Zigarette und Liquids für E-Zigaretten“,
Mitarbeiter im Gremium des CEN/TC 437 „Electronic cigarettes and e-liquids“,
sowie Mitarbeiter im Gremium des ISO/TC 126/SC3 „Vape and vapour products“.
2. Vorsitzender des „Bündnis für Tabakfreien Genuß e.V. „(BfTG e.V.).
Bildnachweis: Titelbild: eigene Erstellung mit ChatGPT/happy liquid