Liquid im Ausland bestellen, um die Liquidsteuer zu umgehen?
E-Liquid günstig im Ausland kaufen, um die Liquidsteuer zu umgehen – lohnt sich das wirklich? Viele Dampfer suchen nach Wegen, den steigenden Preisen durch die Liquidsteuer in Deutschland zu entgehen. Doch ist der Kauf im Ausland wirklich günstiger? Drohen rechtliche und finanzielle Risiken? In diesem Beitrag erklären wir dir die gesetzlichen Regelungen und zeigen dir zwei bis drei Tricks, wie du beim Kauf von Liquids Geld sparst.

E-Liquids im Ausland bestellen
Die Preise für E-Liquids sind in Deutschland in den letzten Jahren deutlich gestiegen – vor allem durch die schrittweise Einführung der Liquidsteuer. Seit 2022 wird auf nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids eine Steuer erhoben, die sich bis 2026 weiter erhöhen wird.
Warum denken Dampfer darüber nach, Liquid aus Frankreich und anderen Ländern zu bestellen?
Anders als in Deutschland gibt es in vielen anderen Ländern keine Liquidsteuer oder sie fällt deutlich niedriger aus. Besonders in Ländern wie Polen, Tschechien oder Spanien lassen sich Liquids oft günstiger kaufen.
Außerdem gelten in Deutschland strenge Vorschriften für E-Liquids, insbesondere für die Inhaltsstoffe und Verpackung. Manche Dampfer bestellen im Ausland, um Liquids mit höheren Nikotinkonzentrationen oder bestimmten Zusatzstoffen zu erhalten, die hier nicht zugelassen sind.
Richtlinien: Liquids steuerfrei im Ausland beziehen
Der Zoll unterscheidet zwischen einer Reisefreimenge und einer Richtmenge. In einem ergänzenden Handout zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz deklariert die Generalzolldirektion zulässige Mengen. Sie weist vorsorglich darauf hin, dass diese Werte für Substitute von Tabakwaren (also vor allem E-Liquids) angepasst werden, sobald ausreichend Erfahrungen vorliegen.
Richtmenge und Reisefreimenge bedeuten grundsätzlich das Gleiche, sind aber unterschiedlich großzügig bemessen. Die Richtmenge gilt für Waren, die innerhalb der EU nach Deutschland gebracht werden, die Reisefreimenge für Einfuhren aus Drittgebieten.
Richtmenge
Zunächst einmal gilt für die Richtmenge, dass Bestandteile von Liquids (Mischkomponenten wie nikotinhaltige Substanzen, Aromen, Glyzerin oder PG) mit Fertigliquids gleichgesetzt werden. Ob du Propylenglykol oder ein vollwertiges Liquid aus dem Ausland mitbringst, spielt also keine Rolle: Beides unterliegt den gleichen Zollbestimmungen. Die Richtmenge „berücksichtigt dabei einerseits den Steuerwert und andererseits die Konsummenge und stellt somit einen sachgerechten Bezug zur Menge substituierter Zigaretten her“, schreibt der Zoll. Die Richtmenge gilt für das „Verbringen“ von Waren aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sprich: Wenn du Liquids in Tschechien kaufst und diese mit nach Deutschland bringst, unterliegt die Menge, die du zollfrei transportieren darfst, einer Höchstgrenze. Diese beträgt Stand 23. Dezember 2021 im Hinblick auf das Tabaksteuermodernisierungsgesetz einen Liter für Substitute von Tabakwaren. Du darfst also bis zu 1 Liter Mischkomponenten und Fertigliquids aus einem Land innerhalb der EU zu privaten Zwecken in Ihren Heimatort mitbringen. Gleichzeitig gilt ein Limit von 10 Kleinverkaufspackungen. Diese Einschränkung sorgt dafür, dass du höchstens 10 Fläschchen zu je 10 ml zollfrei mitbringen darfst – und eben nicht 100.
Reisefreimenge
Reist du außerhalb der EU, gilt die Reisefreimenge für Privatpersonen bei mitgebrachten Waren aus Drittstaaten. Zwar sind im europäischen Recht keine Höchstgrenzen für Substitute von Tabakwaren vorgesehen, dennoch kennt der Zoll einen Paragraphen in der Einreise-Freimengen-Verordnung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 EF-VO), aus dem er die Höchstmenge für die Einfuhr von Liquids ableitet. Der erlaubte Warenwert für privaten Konsum darf 300 Euro nicht übersteigen. Für See- und Flugreisen wird er auf 430 Euro erhöht. Du kannst theoretisch Liquids im Wert von 430 Euro zollfrei aus Afrika, Amerika, Asien, Australien/Ozeanien, der Schweiz und anderen Nicht-EU-Ländern einführen. Lass dir beim Liquidkauf im Ausland unbedingt den Kassenzettel geben und bewahre diesen bei der Rückreise so auf, dass er gut zu lesen ist!
Für Flugreisen gibt es allerdings eine Einschränkung, die dafür sorgt, dass du vermutlich nicht den vollen zulässigen Reisefreimengenbetrag für den Import von Liquids ausgeben wirst – es sei denn, du packst deinen Koffer voll mit Dampfer-Ware: Die Handgepäcksbestimmungen der Airlines machen dir einen Strich durch die Rechnung. Hinzu kommen die Regeln der einzelnen Länder zu E-Zigaretten und Liquids sowie deren Verfügbarkeit. Informiere dich diesbezüglich in unserem Blogbeitrag „Liquids im Flugzeug“.
Wichtig: Wenn du Liquids in deinem (Hand-)Gepäck persönlich aus dem Ausland importierst, darf dies keinen gewerblichen Hintergrund haben.
Liquids im Ausland bestellen – Vorsicht Steuerhinterziehung
Achtung, Steuerhinterziehung: Während der persönliche Transport von Liquids innerhalb der oben erwähnten Freimengen bei Auslandsreisen erlaubt ist, raten wir von Bestellungen bei Händlern aus dem Ausland ab. Wer sich Liquids aus dem Ausland schicken lässt, muss diese nämlich beim Zoll anzeigen und dementsprechend nachversteuern. Da kannst du auch gleich korrekt versteuerte Liquids ohne zusätzlichen Aufwand und Verzögerungen bei der Auslieferung im Online-Shop von happy liquid bestellen. Mit dem Vorteil, dass du bei uns zweifelsfrei hochwertige Produkte made in Germany bekommst.
Base und Liquids selber mischen: Steuer gilt auch hier
Leider betrifft die Liquidsteuer nicht nur fertige Liquids, sondern auch Shake and Vapes sowie Basen. Wer bislang Liquid-Basen gekauft und selbst mit Geschmack versehen hat, dessen Sparpotenzial schwindet mit Einführung der Liquidsteuer. Die einzelnen Inhaltsstoffe sind zwar frei verfügbar, da sie nicht nur in Liquids für E-Zigaretten verwendet werden. Allerdings gilt das Selbermischen von Liquids fortan als Straftatbestand, wenn die Mischkomponenten wie PG und VG oder Aromen nicht versteuert werden. Dadurch, dass du das Glyzerin ebenso wie ein Aroma nämlich gezielt für die Verwendung in einem Liquid für E-Zigaretten kaufst, weist du ihm eine steuerpflichtige Zweckbestimmung zu. Dementsprechend musst du es versteuern, wie die Generalzolldirektion informiert.
Bedeutet: Liquids Marke Eigenproduktion sind daher leider keine legale Option, um die Liquidsteuer zu umgehen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Liquids im Ausland bestellen
Bestellst du Liquids online und versteuerst sie nicht, machst du dich strafbar. Du darfst Liquids persönlich aus dem Ausland mitbringen. Die Freimenge aus einem Land innerhalb der EUbeträgt maximal zehn Flaschen mit einem Gesamtvolumen von 1000 ml pro Person.
Nein, da Frankreich wie Deutschland zur EU-Zollunion gehört, fallen bei Bestellungen von Liquids aus Frankreich keine Zollgebühren an. Allerdings unterliegt die Einfuhr der deutschen Liquidsteuer, die auch für private Bestellungen gilt. Auch wenn du nur kleinere Mengen für den Eigenbedarf bestellst, kannst du dich strafbar machen. Denn grundsätzlich bist du verpflichtet, deine Liquidbestellung beim Zoll anzuzeigen und nachzuversteuern. Das gilt auch für die Bestellung von Nikotinshots aus Frankreich oder anderen Ländern. Willst du das Dilemma umgehen und sichergehen, dass du qualitativ hochwertige Liquids kaufst, dann bestelle direkt in einem Dampfershop deines Vertrauens – wie zum Beispiel bei happy liquid. 😊
Liquids aus dem Ausland, die in Deutschland verkauft werden, unterliegen grundsätzlich denselben Gesundheitsauflagen wie inländische Produkte. Das bedeutet, dass auch importierte Liquids den Anforderungen der europäischen Tabakproduktrichtlinie (TPD2) entsprechen müssen. Dazu gehören strenge Qualitätskontrollen, vorgeschriebene Inhaltsstoffe, Sicherheitsvorgaben, genaue Deklarationen sowie das Verbot bestimmter Substanzen. Somit kannst du bei legal im Handel erhältlichen ausländischen Liquids von denselben Sicherheits- und Qualitätsstandards ausgehen wie bei Produkten aus Deutschland.
Nein, denn die deutsche Liquidsteuer gilt auch für (nikotinfreie) Basen, sobald sie nach Deutschland eingeführt werden. Seit der Steuerreform im Juli 2022 unterliegen alle E-Liquids, unabhängig vom Nikotingehalt, der Verbrauchsteuer. Das bedeutet, dass auch reine PG/VG-Basen oder Shortfills, die aus dem Ausland bestellt werden, in Deutschland steuerpflichtig sind.
Nein, das Selbermischen von Liquid-Basen ist grundsätzlich nicht strafbar, solange du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst. Du kannst also problemlos Propylenglykol (PG), pflanzliches Glycerin (VG) und Aromen mischen, um dein eigenes Liquid herzustellen. Allerdings unterliegt auch nikotinfreie Base seit 2022 der deutschen Liquidsteuer.
Liquids und Longfills im Sale kaufen
Du findest regelmässig Teile unseres Sortiments in der Kategorie SALE. Wir stellen Produkte aus Überproduktionen oder manchmal wegen kurzem MHD zu deutlich reduzierten Preisen online.
Hier kannst du trotz Tabaksteuer kräftig sparen.
Diese Information ersetzt natürlich keine rechtliche Beratung. Falls du konkrete Fragen zur Besteuerung auf Tabaksubstitute hast, wende dich an dein Hauptzollamt.

Seit 2011 Geschäftsführer und Mitgründer von happy liquid.
Ursprünglich Mediziner, seit 2011 Dampfer und Kämpfer für Harm-Reduction.
Seit 2015 Mitglied und inzwischen Vorsitzender im DIN Arbeitskreis
NA 057-04-01-05 AK „E-Zigarette und Liquids für E-Zigaretten“,
Mitarbeiter im Gremium des CEN/TC 437 „Electronic cigarettes and e-liquids“,
sowie Mitarbeiter im Gremium des ISO/TC 126/SC3 „Vape and vapour products“.
2. Vorsitzender des „Bündnis für Tabakfreien Genuß e.V. „(BfTG e.V.).
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