Liquidsteuer umgehen

Da ist sie nun, die Liquidsteuer alias E-Zigaretten-Steuer. Mit der Konsequenz, dass Liquids deutlich teurer werden. Wer sein Lieblingsliquid weiterhin ohne Qualitätsverlust genießen möchte, wird tiefer in die Tasche greifen müssen. Doch es gibt neben der Hoffnung auf eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zwei bis drei Tricks, wie Dampfer dem Fiskus ein Schnippchen schlagen und die Liquidsteuer umgehen können.

Der Zoll jagt künftig nicht nur Zigarettenschmuggler, sondern auch Liquid-Importeure.

Liquids steuerfrei im Ausland beziehen

Der Zoll unterscheidet zwischen einer Reisefreimenge und einer Richtmenge. In einem ergänzenden Handout zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz deklariert die Generalzolldirektion zulässige Mengen. Sie weist vorsorglich darauf hin, dass diese Werte für Substitute von Tabakwaren (also vor allem E-Liquids) angepasst werden, sobald ausreichend Erfahrungen vorliegen.

Die Generalzolldirektion unterscheidet zwischen der Richtmenge und der Reisefreimenge. Diese meint prinzipiell dasselbe, fällt aber unterschiedlich großzügig aus. Die Richtmenge gilt für Waren, die innerhalb der EU nach Deutschland gebracht werden, die Reisefreimenge für Einfuhren aus Drittgebieten.

Zunächst einmal gilt für die Richtmenge, dass Bestandteile von Liquids (Mischkomponenten wie nikotinhaltige Substanzen, Aromen, Glyzerin oder PG) mit Fertigliquids gleichgesetzt werden. Ob Sie Propylenglykol oder ein vollwertiges Liquid aus dem Ausland mitbringen, spielt also keine Rolle: Beides unterliegt den gleichen Zollbestimmungen. Die Richtmenge „berücksichtigt dabei
einerseits den Steuerwert und andererseits die Konsummenge und stellt somit einen sachgerechten Bezug zur Menge substituierter Zigaretten her“, schreibt der Zoll. Die Richtmenge gilt für das „Verbringen“ von Waren aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sprich: Wenn Sie Liquids in Tschechien kaufen und diese mit nach Deutschland bringen, unterliegt die Menge, die Sie zollfrei transportieren dürfen, einer Höchstgrenze. Diese beträgt Stand 23. Dezember 2021 im Hinblick auf das Tabaksteuermodernisierungsgesetz einen Liter für Substitute von Tabakwaren. Sie dürfen also bis zu 1 Liter Mischkomponenten und Fertigliquids aus einem Land innerhalb der EU zu privaten Zwecken in Ihren Heimatort mitbringen. Gleichzeitig gilt ein Limit von 10 Kleinverkaufspackungen. Diese Einschränkung sorgt dafür, dass Sie höchstens 10 Fläschchen zu je 10 ml zollfrei mitbringen dürfen – und eben nicht 100.

Reisen Sie außerhalb der EU, gilt die Reisefreimenge für Privatpersonen bei mitgebrachten Waren aus Drittstaaten. Zwar sind im europäischen Recht keine Höchstgrenzen für Substitute von Tabakwaren vorgesehen, dennoch kennt der Zoll einen Paragraphen in der Einreise-Freimengen-Verordnung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 EF-VO), aus dem er die Höchstmenge für die Einfuhr von Liquids ableitet. Der erlaubte Warenwert für privaten Konsum darf 300 Euro nicht übersteigen. Für See- und Flugreisen wird er auf 430 Euro erhöht. Sie können theoretisch Liquids im Wert von 430 Euro zollfrei aus Afrika, Amerika, Asien, Australien/Ozeanien, der Schweiz und anderen Nicht-EU-Ländern einführen. Lassen Sie sich beim Liquidkauf im Ausland unbedingt den Kassenzettel geben und bewahren Sie diesen bei der Rückreise so auf, dass er gut zu lesen ist!

Für Flugreisen gibt es allerdings eine Einschränkung, die dafür sorgt, dass Sie vermutlich nicht den vollen zulässigen Reisefreimengenbetrag für den Import von Liquids ausgeben werden – es sei denn, Sie packen Ihren Koffer voll mit Dampfer-Ware: Die Handgepäcksbestimmungen der Airlines machen Ihnen einen Strich durch die Rechnung. Hinzu kommen die Regeln der einzelnen Länder zu E-Zigaretten und Liquids sowie deren Verfügbarkeit. Informieren Sie sich diesbezüglich in unserem Blogbeitrag >> Liquids im Flugzeug.

Wichtig: Wenn Sie Liquids in ihrem (Hand-)Gepäck persönlich aus dem Ausland importieren, darf dies keinen gewerblichen Hintergrund haben.

Achtung, Steuerhinterziehung: Während der persönliche Transport von Liquids innerhalb der oben erwähnten Freimengen bei Auslandsreisen erlaubt ist, raten wir von Bestellungen bei Händlern aus dem Ausland ab. Wer sich Liquids aus dem Ausland schicken lässt, muss diese nämlich beim Zoll anzeigen und dementsprechend nachversteuern. Da können Sie auch gleich korrekt versteuerte Liquids ohne zusätzlichen Aufwand und Verzögerungen bei der Auslieferung im Online-Shop von happy liquid bestellen. Mit dem Vorteil, dass Sie bei uns zweifelsfrei hochwertige Produkte made in Germany bekommen.

Liquids selber mischen

Leider betrifft die Liquidsteuer nicht nur fertige Liquids, sondern auch Shake and Vapes sowie Basen. Wer bislang Liquid-Basen gekauft und selbst mit Geschmack versehen hat, dessen Sparpotenzial schwindet mit Einführung der Liquidsteuer. Die einzelnen Inhaltsstoffe sind zwar frei verfügbar, da sie nicht nur in Liquids für E-Zigaretten verwendet werden. Allerdings gilt das selber mischen fortan als Straftatbestand, wenn die Mischkomponenten wie PG und VG oder Aromen nicht versteuert werden. Dadurch, dass Sie das Glyzerin ebenso wie ein Aroma nämlich gezielt für die Verwendung in einem Liquid für E-Zigaretten kaufen, weisen Sie ihm eine steuerpflichtige Zweckbestimmung zu. Dementsprechend müssen Sie es versteuern, wie die Generalzolldirektion informiert.

  • Liquids Marke Eigenproduktion sind daher leider keine legale Option, um die Liquidsteuer zu umgehen.

Bunkern oder nicht?

Ob sich Bunkern lohnt, ist nicht einfach zu beantworten. Hier geht die Meinung der Gesetzgebung inzwischen dahin, daß sämtliche Liquids (auch die gebunkerten Liquids) ab Februar 2023 steuerpflichtig werden. Das würde zu dem kuriosen Fall führen, daß man noch legal gekaufte Liquids oder Bunkerbase nicht mehr nützen dürfte, da man sonst die Tabaksteuer hinterzieht.
Vermutlich ist hier eher das Mischen von Liquids aus verschiedenen Komponenten gemeint, da hier ein „neues“ (und damit) steuerpflichtiges Produkt entsteht.

Steuerfreie Liquids im Abverkauf

Der dritte Tipp, mit dem Sie die Liquidsteuer umgehen können, gilt leider nur bis 12. Februar 2023. Bis zu diesem Datum dürfen Liquids, die vor Juli 2022 produziert wurden, noch abverkauft werden, ohne dass der Staat darauf eine Liquidsteuer erhebt. Es lohnt sich also finanziell, sich noch rechtzeitig mit steuerfreien Liquids einzudecken. Übertreiben Sie es aber nicht, denn ewig sind Liquids nicht haltbar. >> Zur Haltbarkeit von Liquids.

Diese Information ersetzt natürlich keine rechtliche Beratung. Falls Sie konkrete Fragen zur Besteuerung auf Tabaksubstitute haben, wenden Sie sich an Ihr Hauptzollamt.


Thomas Mrva happy liquid

Thomas Mrva

Geschäftsführer und Mitgründer von happy liquid.
Mediziner, Dampfer, Vorsitzender im DIN-Arbeitskreis
„E-Zigarette und Liquids für E-Zigarette“, 2. Vorsitzender
des „Bündnis für Tabakfreien Genuß e.V.“


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